LAG Köln - Urteil vom 17.12.2014
11 Sa 652/14
Normen:
§§ 9, 10 AÜG, 24 SGB VIII;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 12.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 517/14

Begriff der ArbeitnehmerüberlassungZustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen einem öffentlichen Träger von Jugendhilfemaßnahmen und einem freien Träger aufgrund unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung

LAG Köln, Urteil vom 17.12.2014 - Aktenzeichen 11 Sa 652/14

DRsp Nr. 2015/10607

Begriff der Arbeitnehmerüberlassung Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen einem öffentlichen Träger von Jugendhilfemaßnahmen und einem freien Träger aufgrund unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung

Die Durchführung der einem öffentlichen Träger obliegenden Jugendhilfemaßnahmen durch bei einem freien Träger angestellte Arbeitnehmer ist jedenfalls dann nicht an den Vorschriften des AÜG zu messen, wenn sich das Zusammenwirken beider Träger auf der Grundlage der Spezialregelungen des SGB VIII vollzieht (BAG, Urteil vom 18.01.2012 - 7 AZR 723/10 -; BAG, Urteil vom 11.06.1997 - 7 AZR 487/96 -).

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 12.06.2014- 5 Ca 517/14 G - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§§ 9, 10 AÜG, 24 SGB VIII;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis wegen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung zustande gekommen ist.

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