Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.03.2016 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 839,68 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 456,08 € seit 22.02.2016 und aus 839,68 € seit 20.07.2016 zu zahlen.
2)Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger 100 % der beihilfefähigen Aufwendungen zu erstatten.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger während der gesamten Rentenzeit ungekürzte Beihilfe zu gewähren.
Der am 1946 geborene Kläger war vom 01.04.1978 bis 30.04.2011 als Tarifangestellter mit der Tätigkeit eines Sozialarbeiters in einer Jugendeinrichtung bei der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin, der Stadt Köln beschäftigt. Der Kläger ist privat krankenversichert.
1. 2.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|