Die Parteien streiten über Ansprüche aus einer Pensionszusage der Beklagten sowie auf Vergütungszahlung nach dem Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe.
Die Klägerin und ihre Schwester Frau L. sind die alleinigen Erben ihres unverheiratet gebliebenen, am 22. April 1947 geborenen Bruders F., der am 30. Januar 2004 verstorben ist (Blatt 13 der Akte). Herr F. hatte keine versorgungsberechtigten Nachkommen und war 22 Jahre lang als Sachbearbeiter in der Abteilung Lebensversicherungen der Beklagten mit einem Monatsgehalt von zuletzt EUR 3.755,-- brutto beschäftigt gewesen.
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