Die Berufung des Klägers gegen das Urteil desArbeitsgerichts Bonn vom 16.02.2016 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Formulierung der Beurteilungsformel in einem Arbeitszeugnis.
Der Kläger war vom 01.10.2002 bis zum 30.06.2015 bei der Beklagten alsDipl.-Ingenieur und Architekt im B f B u R (im Folgenden: BBR) in B beschäftigt.
1. 2.
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