I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 03.02.2023 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin.
Die Klägerin hat eine Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten und ein BWL-Studium (Abschluss Bachelor of Arts) absolviert. Sie ist seit dem 1. Februar 2005 auf der Grundlage des zuletzt geschlossenen Arbeitsvertrags vom 4. September 2006 (Bl. 12 - 16 d. A.) bei der Beklagten, einer gesetzlichen Krankenkasse, als Kundenberaterin beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet der Manteltarifvertrag für die Beschäftigten der Betriebskrankenkassen (
In §
"§ 11
Eingruppierung
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