BAG - Urteil vom 25.06.1986
4 AZR 235/85
Normen:
BAT § 8, Anlage SR 2c Nr. 3 ;
Fundstellen:
AP Nr. 1 zu § 2 BAT
EzBAT SR 2c BAT Einsatzzuschlag
NJW 1988, 2324
Vorinstanzen:
I. ArbG Berlin - Urteil vom 17.10.1984 - 33 Ca 78/84, vom - Vorinstanzaktenzeichen
II. LAG Berlin - Urteil vom 26.02.1985 - 3 Sa 107/84, vom - Vorinstanzaktenzeichen

Eingruppierung: Begriff des Rettungsdienstes in Nr. 3 SR 2c BAT

BAG, Urteil vom 25.06.1986 - Aktenzeichen 4 AZR 235/85

DRsp Nr. 2007/24791

Eingruppierung: Begriff des "Rettungsdienstes" in Nr. 3 SR 2c BAT

»1. Den Begriff des "Rettungsdienstes" (Nr. 3 SR 2c BAT) verwenden die Tarifvertragsparteien in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung, die sich aus den bestehenden Landesgesetzen für den Rettungsdienst bzw dem entsprechenden Musterentwurf für solche Gesetze ergibt. 2. Hiernach liegt zuschlagspflichtiger "Rettungsdienst im Notarztwagen" auch dann vor, wenn ein Arzt auf Anforderung der Geburtskliniken in einem Kindernotarztwagen neugeborene Kinder, die als Notfallpatienten zu betrachten sind, in eine für ihre weitere Behandlung geeignete Universitätskinderklinik überführt. 3. Dagegen sind bloße Verlegungstransporte nicht als zuschlagspflichtiger Rettungsdienst anzusehen.«

Normenkette:

BAT § 8, Anlage SR 2c Nr. 3 ;

Tatbestand: