Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung des Klägers.
Der am 29.11.1959 geborene Kläger, der erfolgreich ein Fachhochschulstudium als Diplom-Bibliothekar (FH) absolviert hat, ist seit dem 01.08.1990 beim beklagten Land an der FH K. als Angestellter beschäftigt. Der zwischen den Parteien am 01.08.1990 geschlossene schriftliche Arbeitsvertrag enthält u. a. folgende Regelungen:
§ 2
Das Arbeitsverhältnis bemisst sich nach den Vorschriften des Bundes-Angestelltentarifvertrages vom 23.02.1961 (
...
§ 5
Dem Angestellten obliegen in der Regel folgende Tätigkeiten:
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