Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 11.05.2010 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, wie der Kläger nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zutreffend einzugruppieren ist.
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