Auf die Berufung der Beklagen wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 23.07.2019 -
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Stufenzuordnung bei der tariflichen Eingruppierung.
Der 1982 geborene Kläger ist seit dem 01.03.2016 bei der Beklagten als Sozialarbeiter beschäftigt.
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