BAT § 22, § 23 Anlage 1 a VergGr. II a und II b, Vorbem. zu allen Vergütungsgruppen Ziff. 5 (Lehrer); ZPO § 322, § 308 ;
Fundstellen:
AP Nr. 13 zu § 322 ZPO
AuR 1971, 380
BAGE 23, 343
MDR 1972, 83
NJW 1971, 1768
RdA 1971, 318
RiA 1971, 208
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf - Urteil - 05.06.1970 - 4 Sa 181/70 , vom - Vorinstanzaktenzeichen
Eingruppierung: öffentlicher Dienst - Lehrkräfte
BAG, Urteil vom 12.05.1971 - Aktenzeichen 4 AZR 247/70
DRsp Nr. 2000/10228
Eingruppierung: öffentlicher Dienst - Lehrkräfte
»1. In Eingruppierungsstreitigkeiten im Bereich des öffentlichen Dienstes wird durch die rechtskräftige Feststellung der Verpflichtung, eine Vergütung nach einer bestimmten Vergütungsgruppe zu zahlen, nicht ausgeschlossen, in einem weiteren Rechtsstreit über die Erfüllung von Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Vergütungsgruppe zu entscheiden. Die gegenteilige Auffassung BAGE 18, 330 = AP Nr. 10 zu § 522ZPO, wird aufgegeben.2. Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis, die die Tätigkeitsmerkmale der VergGr. III TOA/BAT erfüllen und denen deshalb Vergütung nach VergGr. III BAT in der Fassung des 3. Tarifvertrages zur Änderung des BAT vom 8. November 1962 zusteht, erhalten nach § 5 Abs. 1 Ziff. 1 Buchst. b des Tarifvertrages vom 25. März 1966 über den Bewährungsaufstieg Vergütung nach VergGr. II b BAT. Ein Anspruch auf VergGr. II a BAT scheidet aus, weil nach Ziff. 5 der Vorbemerkung zu allen Vergütungsgruppen die Anlage 1 a zum BAT ab 1. Januar 1966 nicht für Angestellte gilt, die als Lehrkräfte beschäftigt sind.«
Normenkette:
BAT § 22, § 23 Anlage 1 a VergGr. II a und II b, Vorbem. zu allen Vergütungsgruppen Ziff. 5 (Lehrer); ZPO § 322, § 308 ;
Tatbestand:
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