A.
I.
Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Frage, ob Maßnahmen der Zukunftssicherung, die im Rahmen von Arbeitsverträgen zwischen Ehegatten vereinbart werden, auch steuerlich berücksichtigt werden können.
Wird einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein Ruhegehalt zugesagt, so erwächst dem Arbeitgeber hierdurch eine künftig zu erfüllende Verpflichtung, für die er bereits vor Eintritt des Versorgungsfalles in seiner Bilanz eine steuerlich anzuerkennende Rückstellung bilden kann.
Maßgebend für die steuerliche Behandlung solcher Rückstellungen ist die durch Gesetz zur Neuordnung von Steuern vom 16. Dezember 1954 (BGBl. I S. 373) in das Einkommensteuergesetz (EStG) eingefügte Bestimmung des § 6a, die - soweit hier in Betracht kommend - zunächst folgenden Wortlaut hatte:
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