Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 24.10.2014 - 2 BV52/14 - abgeändert und der Antrag des Betriebsrates abgewiesen.
A.
Die Beteiligten streiten um die Einrichtung einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand "Veranstaltung Modernes Verkaufen für Verkaufsaußendienstmitarbeiter".
Antragsteller ist der siebenköpfige Betriebsrat (im Folgenden: Betriebsrat) im Betrieb der Antragsgegnerin (im Folgenden: Arbeitgeberin). Die Arbeitgeberin beschäftigt ca. 140 Arbeitnehmer und betreibt ein Unternehmen im Bereich der Thermoformung von Kunststoff als Zulieferer insbesondere für die Küchenmöbelindustrie.
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