BAG - Urteil vom 12.12.1957
2 AZR 574/55
Normen:
BGB § 611, § 276 ;
Fundstellen:
AP Nr. 2 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß
AuR 1959, 58
BAGE 5, 182
BB 1958, 375
DB 1958, 371
JR 1959, 373
MDR 1958, 455
NJW 1958, 727
RdA 1958, 358
Vorinstanzen:
LAG Freiburg - Urteil - 17.11.1955 - I Sa 117/55 , vom - Vorinstanzaktenzeichen
ArbG Freiburg - Urteil - 12.08.1955 - I Ca 451/55 , vom - Vorinstanzaktenzeichen

Einstellungsgespräch: Umfang der Unterrichtung durch den neuen Arbeitgeber - Verschulden bei Vertragsschluss

BAG, Urteil vom 12.12.1957 - Aktenzeichen 2 AZR 574/55

DRsp Nr. 2000/10316

Einstellungsgespräch: Umfang der Unterrichtung durch den neuen Arbeitgeber - Verschulden bei Vertragsschluss

»1. Der Arbeitgeber braucht den künftigen Arbeitnehmer bei den Einstellungsverhandlungen nicht über solche Umstände zu unterrichten, die sich aus der Sachlage von selbst ergeben. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der an ihn zu stellenden Anforderungen, soweit sich diese im Rahmen des Üblichen halten. 2. Wer sich von seinem bisherigen Arbeitsplatz abwerben lässt und mit dem abwerbenden Arbeitgeber nicht vereinbart, dass die Kündigung eine Zeitlang ausgeschlossen ist, übernimmt das Wagnis, dass der neue Arbeitgeber ihm vor dem Ablauf der in § 1 Abs. 1 KSchG bestimmten Frist von sechs Monaten mit der gesetzlichen Frist kündigt.«

Normenkette:

BGB § 611, § 276 ;

Tatbestand: