VGH Baden-Württemberg, vom 12.09.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 16 S 530/21
Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund Verurteilung wegen Verletzung des Privatgeheimnisses und Dienstgeheimnisses; Mitwirkung des Personalrats bei Erhebung der Disziplinarklage gegen einen Beamten auf Antrag
BVerwG, Beschluss vom 14.12.2023 - Aktenzeichen 2 B 42.22
DRsp Nr. 2024/2168
Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund Verurteilung wegen Verletzung des Privatgeheimnisses und Dienstgeheimnisses; Mitwirkung des Personalrats bei Erhebung der Disziplinarklage gegen einen Beamten auf Antrag
1. Es ist geklärt, dass auch bei einem inner-dienstlich begangenen Dienstvergehen die Ausrichtung der grundsätzlichen Zuordnung eines Dienstvergehens zu einer der Disziplinarmaßnahmen im Sinne von § 5 Abs. 1BDG am gesetzlich bestimmten Strafrahmen geboten ist. Auch bei diesen Dienstvergehen gewährleistet die Orientierung des Umfangs des Vertrauensverlustes am gesetzlichen Strafrahmen ebenfalls eine nachvollziehbare und gleichmäßige disziplinarische Ahndung der Dienstvergehen.
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