OLG Karlsruhe - Urteil vom 08.11.2022
17 U 290/21
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Baden-Baden, vom 18.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 369/20

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Passat mit einem Motor der Baureihe EA 189Ankündigung und Installation eines SoftwareupdatesErwerb eines GebrauchtwagensGrundsätze über den Neuwagenkauf

OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.11.2022 - Aktenzeichen 17 U 290/21

DRsp Nr. 2023/527

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Passat mit einem Motor der Baureihe EA 189 Ankündigung und Installation eines Softwareupdates Erwerb eines Gebrauchtwagens Grundsätze über den Neuwagenkauf

1. Das Verhalten der beklagten Herstellerin eines vom sog. Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs im Zusammenhang mit der Ankündigung und der Installation des Softwareupdates vermag eine Treuwidrigkeit des Berufens auf die Verjährungseinrede nicht zu begründen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 8/21 -, BGHZ 233, 16-47, juris Rn. 49 f), wenn es bei der gebotenen Würdigung des Einzelfalls keine Umstände erkennen lässt, die geeignet wären, ein schützenswertes Vertrauen des Klägers zu begründen, die Beklagte werde sich nicht auf Verjährung berufen. Der Entwicklung eines solchen Vertrauens steht u.a. die Befristung eines öffentlich erklärten Verjährungsverzichts entgegen.