BAG - Urteil vom 26.10.2016
5 AZR 226/16
Normen:
TVG § 4 Abs. 1; TVG § 3 Abs. 1; ArbZG § 2 Abs. 1;
Fundstellen:
AP BG § 611 Arbeitszeit Nr. 48
BB 2017, 436
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 22.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 1054/15
ArbG Wesel, vom 03.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 306/15

Fahrtzeiten als ArbeitszeitVergütungspflichtige Fahrleistungen innerhalb der tariflichen ArbeitszeitAuslegung von Tarifverträgen durch die Arbeitsgerichte

BAG, Urteil vom 26.10.2016 - Aktenzeichen 5 AZR 226/16

DRsp Nr. 2017/914

Fahrtzeiten als Arbeitszeit Vergütungspflichtige Fahrleistungen innerhalb der tariflichen Arbeitszeit Auslegung von Tarifverträgen durch die Arbeitsgerichte

Orientierungssatz: Die Bestimmung des § 5 Entgeltrahmenabkommen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der elektrotechnischen Handwerke in Nordrhein-Westfalen vom 29. Mai 2013 regelt ausschließlich Aufwendungsersatz in Form von Fahrtkostenerstattung und Auslösung. Die Vergütung für Fahrzeiten zwischen zwei Arbeitsplätzen ist nicht Gegenstand dieser Tarifregelung.