Auf die Beschwerde des Klägerinvertreters und unter ihrer gebührenpflichtigen Zurückweisung im Übrigen wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 03.08.2023 -
Der Gegenstandswert für den Vergleich war auf 32.390,74 € unter Berücksichtigung eines Vergleichsmehrwerts von 16.818,74 € festzusetzen.
Der Klägerinvertreter hat die Gebühr nach Nr. 8614 der Anlage 1 zum
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