Auf die Beschwerde des Klägervertreters wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 27.06.2023 -
Der Gegenstandswert für das Verfahren und für den Vergleich wird auf je 66.433,02 € festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die angefallene Gebühr nach Nr. 8614 der Anlage 1 zum
I.
Der Prozessbevollmächtigte des Klägers begehrt im Beschwerdeverfahren die Festsetzung eines höheren Gegenstandswerts für das Verfahren und den Vergleich zur Berechnung seiner Anwaltsgebühren.
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