Autor: Garben |
Der Arbeitgeber spricht immer dann eine Änderungskündigung aus, wenn er den Inhalt des Arbeitsvertrags über die arbeitsvertraglich definierten Grenzen hinaus ändern will und eine einvernehmliche Neuregelung mit dem Arbeitnehmer nicht gefunden werden kann.
Eine Änderungskündigung enthält zwei Erklärungen des Arbeitgebers:
Der Arbeitgeber spricht die Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus und |
unterbreitet gleichzeitig ein Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter geänderten Bedingungen. |
Siehe zu den Besonderheiten der Änderungskündigung auch im Detail Teil 7/6.
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