Frage 5: Was ist Arbeitgebern zu raten?

Autor: Sadtler

Über kurz oder lang werden Arbeitgeber nicht umhinkommen, ein Arbeitszeiterfassungssystem einzuführen, denn die höchstrichterlichen Vorgaben werden umgesetzt werden müssen. Akuter, zwingender Handlungsbedarf besteht derzeit indes noch nicht.

Praxistipp

Arbeitgeber sollten sich zeitnah darüber informieren, welche Möglichkeiten der Arbeitszeiterfassung es gibt und welche dieser Möglichkeiten für ihren Betrieb geeignet erscheinen. Hierbei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Im ersten Schritt wird eine "Excel-Lösung" oder die Erfassung über Stundenzettel ausreichen (die Mitbestimmungsrechte auslösen kann), ggf. gibt es - je nach Betrieb - auch geeignetere Systeme. Alles Weitere wird davon abhängen, wie der Gesetzgeber die Vorgaben des EuGH umsetzen wird.

Letzte redaktionelle Änderung: 30.03.2023