Die Beschwerde der Beteiligten zu 4 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 12. Oktober 2023 - 26 BVGa 446/23 - wird zurückgewiesen.
I.
Die Beteiligten streiten im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens über die Freistellung von zwei Betriebsratsmitgliedern zur Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung sowie die Übernahme der Kosten für die Schulung sowie der Anreise zum Schulungsort.
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