ArbG München, vom 23.01.1975 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 9781/74
LAG München, vom 24.07.1975 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Sa 369/75
BAG, vom 22.01.1976 - Vorinstanzaktenzeichen 2 AZR 678/75
Fristbeginn zur erhebung der Verfassungsbeschwerde bei unzulässiger Divergenzrevision
BVerfG, Beschluß vom 06.06.1978 - Aktenzeichen 1 BvR 98/76
DRsp Nr. 1996/6964
Fristbeginn zur erhebung der Verfassungsbeschwerde bei unzulässiger Divergenzrevision
»Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, mit der eine Divergenzrevision als unzulässig verworfen wird, weil sie nicht entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts begründet wurde, setzt die Monatsfrist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde gegen das Berufungsurteil nicht neu in Lauf.«
Normenkette:
BVerfGG § 93 Abs. 1 ;
Gründe:
A.
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