LAG Düsseldorf, vom 15.03.1963 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 11/63
Geltendmachung des Urlaubsabgeltungsanspruchs und Rechtsmißbrauch
BAG, Urteil vom 27.02.1964 - Aktenzeichen 5 AZR 237/63
DRsp Nr. 2005/1861
Geltendmachung des Urlaubsabgeltungsanspruchs und Rechtsmißbrauch
»Für die Frage, ob die Geltendmachung eines tariflichen Urlaubsabgeltungsanspruchs rechtsmißbräuchlich ist, sind Beschäftigungszeiten im vorangehenden Urlaubsjahr mit zu berücksichtigen, sofern sie kraft besonderer Tarifbestimmung auch für die Wartezeit mitrechnen und deren Erfüllung allein schon den tariflichen Urlaubsanspruch rechtfertigt.«