A. Antrag
B. Begründung
I. Kurzgefasster Sachverhalt und
tragende Entscheidungsgründe des
II. Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (§ 72 Abs. 2 Nr. 1, § 72a Abs. 3 Nr. 1 ArbGG)
1. Ausformulierung der vom
2. Klärungsfähigkeit der abstrakten Rechtsfrage durch das BAG im Rahmen seiner revisionsgerichtlichen Entscheidungskompetenz
3. Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage, weil sie vor dem Hintergrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der Diskussion in der Fachliteratur noch nicht oder nicht mehr als geklärt angesehen werden kann
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