Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. Mai 2019 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren auf 9926,58 Euro festgesetzt.
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Die klagende Deutsche Rentenversicherung Bund begehrt von der beklagten Krankenkasse Schadensersatz iHv 9926,58 Euro.
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