Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Suhl vom 22.9.2015 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.500,83 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.155,91 EUR seit dem 1.1.2015 und aus weiteren 1.344,92 EUR seit dem 7.9.2015 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen, die weitergehende Berufung zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 7/10, die Beklagte 3/10 zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
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