LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 02.05.2022
L 2 EG 1/22
Normen:
SGG § 193;
Vorinstanzen:
SG Osnabrück, vom 17.01.2022 - Vorinstanzaktenzeichen S 26 EG 2/21

Höheres ElterngeldEinkommensverluste in einem Bemessungszeitraum aufgrund der COVID-19-PandemieZwölfmonatiger Bemessungszeitraum

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 02.05.2022 - Aktenzeichen L 2 EG 1/22

DRsp Nr. 2022/14660

Höheres Elterngeld Einkommensverluste in einem Bemessungszeitraum aufgrund der COVID-19-Pandemie Zwölfmonatiger Bemessungszeitraum

Auch wenn das Elternteil im Bemessungszeitraum aufgrund der COVID-19-Pandemie Einkommensverluste zu verzeichnen hatte, ist das in die Berechnung des Elterngeldes einzustellende vorgeburtliche Erwerbseinkommen ausgehend von einem zwölfmonatigen Bemessungszeitraum zu ermitteln.

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 193;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt höheres Elterngeld für die Betreuung ihrer am 7. November 2020 geborenen jüngeren Tochter I..

Die ältere Tochter J. der Klägerin wurde am 8. April 2018 geboren. Bedingt durch ihre Betreuung hat die Klägerin im nachfolgenden Zeitraum bis August 2019 keine Erwerbstätigkeit ausgeübt, zumal erst ab September 2019 eine anderweitige Betreuung für das Kind durch eine Tagesmutter zur Verfügung stand.

In der Zeit vor der Geburt ihrer jüngeren Tochter erzielte die Klägerin folgende lohnsteuerpflichtigen Bruttoeinkünfte (vgl. jeweils die ausgewiesenen Monatswerte in der Rubrik „Steuerbrutto“ in den zu den Verwaltungsvorgängen genommenen Gehaltsabrechnungen) aus unselbständiger Tätigkeit: