I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Es besteht zwar kein Anspruch auf Verwendung einer Dankes-, Bedauerns- und Gute-Wünsche-Formel im Zeugnis. Hat der Arbeitgeber eine solche Formel jedoch bereits verwendet, kann er nur dann wieder davon abrücken, wenn nachträglich Umstände bekannt werden, die eine abweichende Beurteilung rechtfertigen.

Letzte redaktionelle Änderung: 22.11.2022