Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Meldet sich ein Arbeitnehmer krank und wird ihm sodann, also danach, arbeitgeberseitig gekündigt, fehlt es an der zeitlichen Koinzidenz, die den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert - dies gilt auch dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist dauert.
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