Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Bei unbelegten Backwaren nebst Heißgetränken, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zum sofortigen Verzehr im Betrieb bereitstellt, handelt es sich nicht um Arbeitslohn und auch nicht um ein Frühstück i.S.v. §
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|