I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Eine Freistellung nach Rückkehr aus der Arbeitsunfähigkeit zur Erzwingung von Verhandlungen über die Aufhebung eines Anstellungsverhältnisses, das ungekündigt und ordentlich unkündbar ist, kann rechtsmissbräuchlich sein.

Letzte redaktionelle Änderung: 07.04.2021