Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Legt ein Arbeitnehmer einen gefälschten Impfausweis vor, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Der Arbeitgeber darf die im Impfausweis genannten Daten mit öffentlich zugänglichen Informationen über Verfügbarkeiten von Impf-Chargen abgleichen, um seine Kontrollpflichten nach dem
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