I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Ein Arbeitnehmer hat ein Recht darauf, dass eine einmal im Arbeitszeugnis erteilte Dankes- und Wunschformel auch in ein auf seine Beanstandung hin - möglicherweise sogar mehrmals geändertes - Arbeitszeugnis aufgenommen wird, wenn sich nicht nachträglich Umstände ergeben, die das Weglassen der Dankes- und Wunschformel rechtfertigen. Das Weglassen dieser Formel bei einer berechtigten Beanstandung des Arbeitszeugnisses durch den Arbeitnehmer verstößt gegen das Maßregelungsverbot.

Letzte redaktionelle Änderung: 26.03.2024