Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Ein Arbeitnehmer hat ein Recht darauf, dass eine einmal im Arbeitszeugnis erteilte Dankes- und Wunschformel auch in ein auf seine Beanstandung hin - möglicherweise sogar mehrmals geändertes - Arbeitszeugnis aufgenommen wird, wenn sich nicht nachträglich Umstände ergeben, die das Weglassen der Dankes- und Wunschformel rechtfertigen. Das Weglassen dieser Formel bei einer berechtigten Beanstandung des Arbeitszeugnisses durch den Arbeitnehmer verstößt gegen das Maßregelungsverbot.
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