II. Sachverhalt

Autor: Weyand

Ein österreichisches Unternehmen der Tourismusbranche mit Sitz in Bad Schallerbach (Eurothermen) lag mit seinem Betriebsrat im Streit darüber, ob ein von dem Unternehmen gewährter Zusatzurlaub von einer Woche, der den Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von 25 Jahren eingeräumt wird, auch solchen Arbeitnehmern zusteht, die entsprechend lange Vordienstzeiten bei Arbeitgebern im Ausland vorweisen konnten. Das Unternehmen beschäftigt eine Reihe von Arbeitnehmern, die Vordienstzeiten bei (anderen) Arbeitgebern im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedstaaten als der Republik Österreich zurückgelegt haben.