Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.
Die Klägerin wurde zum 01.02.2021 bei der Beklagten, die als gemeinnützige GmbH in kommunaler Trägerschaft ein Krankenhaus der Maximalversorgung betreibt, als medizinische Fachangestellte eingestellt. Die Klägerin war als Mitglied eines Pools von medizinischen Fachangestellten auf verschiedenen Stationen in der Patientenversorgung eingesetzt.
Die Klägerin hatte der zuständigen Pflegedienstleitung mitgeteilt, dass sie die arbeitgeberseitigen Angebote, sich gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen, nicht wahrnehmen werde, da sie diese Impfung ablehne. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis daraufhin nach Anhörung des zuständigen Betriebsausschusses am 22.07.2021 ordentlich mit Wirkung zum 31.08.2021.
Mit ihrer Klage macht die Klägerin geltend, dass die Kündigung unwirksam sei und insbesondere gegen §
Das Arbeitsgericht hat der Klage mit der Begründung stattgegeben, dass die Kündigung nach §
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