II. Sachverhalt

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Parteien stritten um Entgeltfortzahlungsansprüche im beendeten Arbeitsverhältnis. Der Kläger war am 02.05.2022 arbeitsunfähig erkrankt und hatte am darauffolgenden Tag die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses erhalten. Er war sodann aufgrund zweier Folgebescheinigungen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist krankgeschrieben. Die beklagte Arbeitgeberin verweigerte daraufhin die Entgeltfortzahlung, woraufhin der Arbeitnehmer Klage erhob.

Das Arbeitsgericht hatte der Klage stattgegeben, das LAG wies die Berufung als unbegründet zurück.

Letzte redaktionelle Änderung: 22.05.2023