II. Sachverhalt

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Beklagte beschäftigte im Jahr 2016 drei Vertriebsmitarbeiter im Außendienst. Die dienstälteste Mitarbeiterin U bezog ein monatliches Bruttogehalt von 4.220 Euro. Diese Mitarbeiterin sollte am 31.10.2017 altersbedingt aus dem Unternehmen ausscheiden. Um die Stelle neu zu besetzen, führte die Beklagte mit einem geprüften Techniker (nachfolgend Mitarbeiter P) 2016 Vertragsverhandlungen. Sie bot ihm zunächst einen Einstieg als Mitarbeiter Vertrieb/Außendienst zu einem monatlichen Bruttogehalt von 3.500 Euro an. Ab November 2017 sollte der Mitarbeiter P zusätzlich zu dem Grundgehalt eine umsatzabhängige Provision erhalten. Die Beklagte stellte dem Mitarbeiter P in Aussicht, als Nachfolger der ausscheidenden Mitarbeiterin U nachzurücken. Der Mitarbeiter P verlangte bis zu dem Zeitpunkt, ab dem er die umsatzabhängige Provision erhalten sollte, ein monatliches Grundgehalt von 4.500 Euro brutto, was die Beklagte akzeptierte.