Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Das Amtsgericht hat auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin angeordnet, dass der monatlich zu gewährende Freibetrag im Monat April 2020 einmalig um 500 Euro erhöht wird. Die Entscheidung stützte das Gericht auf die Ausnahmevorschrift des §
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