IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die "Flucht in die Krankheit" ist bei belasteten Arbeitsverhältnissen ein durchaus bekanntes Phänomen. Nachdem das BAG im September 2021 die Darlegungs- und Beweislast zugunsten der Arbeitgeber erleichtert hatte, bleibt nun abzuwarten, ob vom BAG weitere Handlungsanweisungen für die Praxis folgen werden. Arbeitgeber, die Zweifel an einer passgenauen Arbeitsunfähigkeit haben, sollten sich überlegen, ob sie die Entgeltfortzahlung verweigern wollen, bis die Erkrankung des Arbeitnehmers nachgewiesen ist.

Letzte redaktionelle Änderung: 22.05.2023