IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Entscheidung ist nachvollziehbar und zu begrüßen. Natürlich ist die Entscheidung, ob man sich impfen lassen will oder nicht, stets dem jeweils Betroffenen vorbehalten und es ist verständlich, dass Arbeitnehmer, die sich nicht impfen lassen wollen, Nachteile hierdurch befürchten. Allerdings dürfte es jedem Arbeitnehmer auch ohne ausdrückliche Warnung klar sein, dass die Vorlage eines gefälschten Impfausweises und damit die Täuschung des Arbeitgebers keinesfalls akzeptabel sind. Das Fälschen von Impfausweisen ist kein Kavaliersdelikt, sondern das Ergebnis hoher krimineller Energie. Arbeitgeber sollten daher keine Nachsicht walten lassen, sondern handeln, wenn sich der Verdacht aufdrängt, Mitarbeiter könnten über ihren Impfstatus gelogen haben.

Letzte redaktionelle Änderung: 21.07.2022