IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Entscheidung des BAG setzt neue Maßstäbe bei der Beurteilung der Frage einer geschlechtsneutralen Bezahlung, die allerdings alles andere als unkritisch zu bewerten sind. Dass ein Mitarbeiter in den Vorstellungsgesprächen besser verhandelt hat, lehnt das BAG als Rechtfertigung für die Lohndifferenz mit dem Argument ab, es sei nicht auszuschließen, dass hierbei das Geschlecht doch eine Rolle gespielt habe. Eine Erklärung für diese Mutmaßung kann den Ausführungen des BAG jedoch an keiner Stelle entnommen werden.