IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Beschäftigte auf geringfügiger Basis sind nach wie vor häufig Arbeitnehmer "zweiter Klasse", die geringer vergütet werden, keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und keinen Urlaub usw. erhalten. Dass diese Schlechterbehandlung nicht zulässig ist, hat sich noch nicht bis zu jedem Arbeitgeber herumgesprochen. Die Entscheidung des BAG überrascht insofern nicht. Sie zeigt aber mit ihrer Begründung, die an zahlreichen Stellen auf den nicht ausreichenden Vortrag der Beklagten verweist, auch, dass die sorgfältige Prozessführung in den Vorinstanzen und substantiierter Vortrag zu allen in Betracht kommenden Aspekten essentiell ist, um am Ende erfolgreich zu sein. Immerhin wurde die Möglichkeit einer Rechtfertigung der unterschiedlichen Behandlung vom BAG nicht kategorisch ausgeschlossen.

Letzte redaktionelle Änderung: 21.11.2023