1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.01.2023 -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Entgeltansprüche aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges für den Zeitraum vom 12.01.2022 bis zum 28.02.2022. Dabei handelt es sich um den Zeitraum zwischen der vom Kläger bestandenen Ausbildungsprüfung und dem unstreitigen Ende des sich anschließenden Arbeitsverhältnisses. In der Berufungsinstanz streiten die Parteien zusätzlich auf der Grundlage des gleichen Sachverhalts um Schadensersatzansprüche.
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