LAG Köln - Urteil vom 19.11.2020
8 Sa 558/19
Normen:
BGB § 626 Abs. 1; TVöD § 7 Abs. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 04.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 316/19

Kein ausreichender Verdacht für Betrug des Arbeitnehmers durch Täuschung über Rufbereitschaft

LAG Köln, Urteil vom 19.11.2020 - Aktenzeichen 8 Sa 558/19

DRsp Nr. 2021/3983

Kein ausreichender Verdacht für Betrug des Arbeitnehmers durch Täuschung über Rufbereitschaft

Der Verstoß gegen eine Dienstanordnung zum Winterdienst außerhalb der regulären Arbeitszeit berechtigt nur zur Abmahnung.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 04.07.2019 - 7 Ca 316/19 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1; TVöD § 7 Abs. 4;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung.

Der Kläger war seit dem 01.05.2005 bei den Wirtschaftsbetrieben E (W) G, einer Tochtergesellschaft der Beklagten, als Verwaltungsmitarbeiter - unter anderem in der Funktion des Winterdienstbeauftragten - tätig. Er war bis zum 31.08.2018 schwerbehindert. Auf Antrag des Klägers vom 29.08.2019 war er ab diesem Zeitpunkt einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt.