Mit Beschluß vom 27. November 1953 hat der Bayerische Landtag die Bayerische Staatsregierung ersucht,
"den Beamten, Ruhegehaltsempfängern, Angestellten und Arbeitern des Bayerischen Staates auch in diesem Jahre eine Weihnachtszuwendung wie im Vorjahr zu gewähren."
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