I.
1. Zum Jahresende 1964 lief ein Tarifvertrag aus, der zwischen dem Arbeitgeberverband und der Beschwerdeführerin geschlossen worden war. Bei den Verhandlungen über den Abschluß eines neuen Tarifvertrages verlangte die Beschwerdeführerin unter anderem für die bei ihr organisierten Arbeitnehmer ein höheres Urlaubsgeld als für die anderen Arbeitnehmer. Da der Verband der Bekleidungsindustrie diese verschiedene Behandlung ablehnte, leitete die Beschwerdeführerin Kampfmaßnahmen gegen Mitgliedsfirmen des Verbandes, u.a. gegen die Firma F.B. ..., ein. Der Streik gegen diese Firma wurde abgebrochen, nachdem der Beschwerdeführerin durch einstweilige Verfügung die Fortsetzung des Arbeitskampfes untersagt worden war.
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