LAG Bremen - Urteil vom 31.01.1979 (2 Sa 194/78; 2 Sa 203/78) - DRsp Nr. 1994/16011
LAG Bremen, Urteil vom 31.01.1979 - Aktenzeichen 2 Sa 194/78; 2 Sa 203/78
DRsp Nr. 1994/16011
Im Verhältnis zum angestellten Fahrer ist der Arbeitgeber verpflichtet, für wertvolle Fahrzeuge eine Kaskoversicherung abzuschließen; er ist dabei jedoch berechtigt, den Fahrer für den Fall eines fahrlässig verursachten Unfalls auf eine angemessene Selbstbeteiligung zu verweisen.