1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 6. Mai 2021 -
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die tarifgerechte Eingruppierung der Klägerin.
Die 1983 geborene Klägerin absolvierte am Institut für Musiktherapie ... den Diplomstudiengang Musiktherapie, welchen sie mit einem von dem Institut vergebenen Diplom abschloss. Mit dem Zeugnis vom 30.10.2012 bescheinigte ihr das Institut die Befähigung zur Arbeit als Musiktherapeutin. Das Institut für Musiktherapie ... ist privatrechtlich organisiert und ermöglicht ein berufsbegleitendes Studium in Wochenendkursen ohne Hochschulreife als Zugangsvoraussetzung.
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