LAG Chemnitz - Urteil vom 19.10.2023
4 Sa 260/21
Normen:
TV-L § 13; TV-L § 12;
Fundstellen:
öAT 2024, 101
Vorinstanzen:
ArbG Leipzig, vom 06.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 382/20

Tarifgerechte Eingruppierung einer in einer psychatrischen Klink als Arbeitnehmerin beschäftigten Musiktherapeutin

LAG Chemnitz, Urteil vom 19.10.2023 - Aktenzeichen 4 Sa 260/21

DRsp Nr. 2024/4524

Tarifgerechte Eingruppierung einer in einer psychatrischen Klink als Arbeitnehmerin beschäftigten Musiktherapeutin

Tenor

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 6. Mai 2021 - 14 Ca 382/20 - wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TV-L § 13; TV-L § 12;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die tarifgerechte Eingruppierung der Klägerin.

Die 1983 geborene Klägerin absolvierte am Institut für Musiktherapie ... den Diplomstudiengang Musiktherapie, welchen sie mit einem von dem Institut vergebenen Diplom abschloss. Mit dem Zeugnis vom 30.10.2012 bescheinigte ihr das Institut die Befähigung zur Arbeit als Musiktherapeutin. Das Institut für Musiktherapie ... ist privatrechtlich organisiert und ermöglicht ein berufsbegleitendes Studium in Wochenendkursen ohne Hochschulreife als Zugangsvoraussetzung.

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