(einschließlich Abweichender Meinung[en]):
A.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob der Beschwerdeführer dadurch seinem gesetzlichen Richter entzogen worden ist, daß über seine bei dem Bundessozialgericht eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision die drei Berufsrichter entschieden haben, ohne die ehrenamtlichen Richter hinzuzuziehen.
I. Das Sozialgerichtsgesetz (SGG) vom 3. September 1953 in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1975 (BGBl. I S. 2535), zuletzt geändert durch Art. II § 12 Sozialgesetzbuch - gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - vom 23. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3845), regelt die Nichtzulassungsbeschwerde in § 160a SGG wie folgt:
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