LAG Düsseldorf, vom 13.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Sa 375/07
ArbG Essen, vom 26.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2161/06
Passivlegitimation bei umwandlungsrechtlicher Ausgliederung bzw. Verschmerzung; Verwirkung des Klagerechts eines Arbeitnehmers; Verzug des Arbeitgebers bei verspäteter Anpassung der Betriebsrente; Ersatz steuerliche Nachteile des Arbeitnehmers durch verzögerte Anpassung
BAG, Urteil vom 28.10.2008 - Aktenzeichen 3 AZR 327/07
DRsp Nr. 2009/10246
Passivlegitimation bei umwandlungsrechtlicher Ausgliederung bzw. Verschmerzung; Verwirkung des Klagerechts eines Arbeitnehmers; Verzug des Arbeitgebers bei verspäteter Anpassung der Betriebsrente; Ersatz steuerliche Nachteile des Arbeitnehmers durch verzögerte Anpassung
1. Die Passivlegitimation des beklagten Arbeitgebers (Versorgungsschuldners) bleibt auch dann bestehen, wenn seine Versorgungspflichten durch umwandlungsrechtliche Ausgliederung auf eine neu gegründete GmbH übertragen wurden und anschließend diese Gesellschaft auf eine Aktiengesellschaft verschmolzen wurde, auch wenn nach § 20 Abs. 1 Nr. 1, § 125UmwG dann die Pflichten aus dem Versorgungsverhältnis durch Gesamtrechtsnachfolge zunächst auf die GmbH und anschließend auf die Aktiengesellschaft übergegangen sind, da bei einer Rechtsnachfolge auf Beklagtenseite der Kläger den alten Antrag nach § 265ZPO aufrechterhalten und dann gem. §§ 727, 731ZPO gegen den Rechtsnachfolger aus dem Urteil vollstrecken da, was auch für eine Rechtsnachfolge kraft Gesetzes gilt.2. a) Zwar kann das Klagerecht des Arbeitnehmers verwirkt werden; es fehlt sowohl an dem hierfür erforderlichen Zeitmoment wie auch an dem Umstandsmoment, wenn der Arbeitgeber den Anspruch auf nachträgliche Anpassung der betrieblichen Altersversorgung anerkennt.
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